AGB

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle von Melanie Rotter Fotografie (nachfolgend: Fotografin) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Mit der Vertragsunterzeichnung erkennt der Auftraggeber die Anwendbarkeit der AGB an. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.


(2) „Fotografien“/“Fotos“/“Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form, RAW-Dateien usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.


(3) Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.


(4) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitete Bilder, hochauflösend im Format JPG. Soweit keine Bildanzahl vereinbart wurde, liegt die Menge im Ermessen der Fotografin und hängt von der Dauer des Shootings/der Reportage ab. Die Auswahl der Bilder, die dem Kunden vorgelegt werden, trifft die Fotografin. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

(2) Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung ohne zeitliche Beschränkung. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung erfolgen, ggf. gegen Entgelt erfolgen.

(3) Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung der gelieferten Fotos untersagt. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ohne die ausdrückliche, ggf. mit Entgelt verbundene Zustimmung der Fotografin.

(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den / die Auftrageber über.

(5) Bei der Veröffentlichung von Bildern muss die Fotografin namentlich genannt oder entsprechend verlinkt werden.

(6) Die Fotografin darf bis auf Widerruf die entstandenen Lichtbilder für ihre Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst z.B. die Veröffentlichung auf der Website, dem Blog oder der Instagram-/Facebook-Seite der Fotografin, aber auch in Fachmagazinen, in Flyern und in Anzeigen.
Der Auftraggeber hat die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

§ 3 Vergütung

(1) Für die Erstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale vereinbart. Aufgrund § 19 UStG wird keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).

(2) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.

(3) Das vereinbarte Honorar, sowie die Kosten für etwaige Zusatzprodukte oder –leistungen sind spätestens
10 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke etc. Eigentum der Fotografin.

(4) Für Hochzeitsreportagen wird zur Terminsicherung eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Honorars erhoben, die innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss per Überweisung zu entrichten ist. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung des Termins. Der Restbetrag wird 10 Tage nach der Übergabe der Bilder bzw. Rechnungsstellung fällig.

(5) Bei Veranstaltungen von mehr als 4 Stunden ist die Fotografin angemessen zu verpflegen.

§ 5 Gutscheine

(1) Ein erworbener Gutschein berechtigt den Kunden oder eine geeignete andere Person zur Buchung und Durchführung eines Fotoshootings und/oder für eine andere, die im Gutschein angegebene und beschriebene Leistung.

(2) Der Kunde erhält den Gutschein in Form eines herunterladbaren PDF-Dokuments oder als gedruckte Gutscheinkarte.

(3) Zur Einlösung des Gutscheins und Bezug der Dienstleistung muss das PDF Dokument / die Gutscheinkarte zum vereinbarten Termin mitgebracht und abgegeben werden. Eine Durchführung der Dienstleistung auf Basis des Gutscheins ist sonst nicht möglich.

(4) Der Gutschein kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren eingelöst werden.

(5) Der Gutschein ist nicht personengebunden und kann auf andere Personen übertragen werden. Ein Weiterverkauf der Gutscheine ist jedoch nicht zulässig.

§ 6 Stornierung

(1) Für Hochzeiten gilt: Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, wird ein Ausfallhonorar erhoben, das wie folgt gestaffelt ist:

>Ab dem 15. Tag nach Vertragsabschluss bis 12 Monate vor dem gebuchten Termin: kostenfrei
(etwaige Anzahlung wird erstattet)
>12-3 Monate vor dem Termin: Anzahlung wird einbehalten

>3 Monate bis 30 Tage vor dem Termin: 50% des Gesamtbetrages werden berechnet

>Weniger als 30 Tage vor dem Termin: 70% des Gesamtbetrages werden berechnet

Wird die Hochzeit aufgrund eines Krankheitsfalles (Brautpaar) oder Todesfall (Familie) abgesagt, wird kein Ausfallhonorar erhoben. Auf Verlangen der Fotografin muss ein Nachweis darüber erbracht werden.

(2) Eine Stornierung durch die Fotografin ist aufgrund von Krankheit oder persönlichen Ereignissen möglich, wenn diese außerhalb ihres Einflusses liegen und ihr die Erstellung der Fotografien oder die Bearbeitung der Bilder unmöglich machen. Ist eine Verschiebung des Termins nicht möglich (z.B. Hochzeit), wird sich die Fotografin dringend um gleichwertigen Ersatz bemühen und die Anzahlung vollständig erstatten. Sollte trotzdem kein geeigneter Ersatz gefunden werden, übernimmt die Fotografin keine weitere Haftung und kann nicht für eventuelle Mehrkosten oder Schadenersatz haftbar gemacht werden.

§ 7 Haftung/ Gefahrübergang

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

(3) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(4) Die Fotografien werden mit großer Sorgfalt und bestmöglichem Können ausgeführt. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§ 8 Ansprüche Dritter

(1) Für die Einholung erforderlicher Zustimmungen abgebildeter Personen (z.B. Gäste, Bedienstete, Pfarrer) oder Bauwerke (z.B. Schlösser, Museen, Kirchen) hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält die Fotografin diesbezüglich ausnahmslos schad- und klaglos.

(2) Der Auftraggeber hält die Fotografin von jeglichen Ansprüchen der Hochzeitsgäste frei und sorgt dafür, dass Personen, die grundsätzlich nicht mit der Fotografie, Speicherung und Veröffentlichung in einer Online Galerie des Brautpaares einverstanden sind, nicht bei Grüppchen- und Gruppenbildern anwesenden sind.

Der Auftraggeber ergreift geeignete Maßnahmen, um der Fotografin anzuzeigen, dass Personen nicht zu fotografieren sind.

§ 9 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

§ 10 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

(3) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.